Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 1 | 13,55 € * | 18,07 € * / 1 Liter |
ab 2 | 12,95 € * | 17,27 € * / 1 Liter |
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- Artikel-Nr.: 18214150
Inhalt: 750 ml - EINWEG-Glasflasche
Nahrungsergänzungsmittel
Bei unserem hochwertigen Aloe Vera Frischpflanzensaft verwenden wir kein Konzentrat, welches mit Wasser rückverdünnt wird. Wir verwenden nur den reinen Pflanzensaft aus dem Gel des Blattinneren der Aloe Vera 'Barbadensis Miller'. Die Aloe Vera 'Barbadensis Miller' für unseren Frischpflanzensaft wird im sonnenverwöhnten Mittelamerika kontrolliert angebaut, von Hand geerntet und geschält und anschließend noch erntefrisch weiterverarbeitet. Dabei wird auf milde Verfahren zum Erhalt der wertvollen Inhaltsstoffe von höchster Qualität größten Wert gelegt.
Verzehrempfehlung: Genießen Sie den Aloe Vera Frischpflanzensaft am besten pur. Üblich sind 3 mal pro Tag ca. 20 ml Frischpflanzensaft.
Zutaten: 99,6% Aloe Vera Saft (Barbadensis Miller) aus kontrolliertem Anbau mit Vitaminen (siehe Tabelle). Säuerungsmittel: Zitronensäure, Konservierungsstoff: Kaliumsorbat, Natriumbenzoat.
Hergestellt mit zertifizierten Rohstoffen unter ständiger Laborkontrolle.
Der Aloe Vera Rohwarentrinksaft ist mit dem Gütesiegel des Internationalen Naturwissenschaftsrates für Aloe Vera (IASC) ausgezeichnet.
Nährstoffe | 60 ml | % der RM* |
Vitamin B6 | 2,4 mg | 170 |
Vitamin B12 | 5,0 μg | 200 |
Biotin | 160 μg | 320 |
Pantothenol | 7,2 mg | 120 |
Vitamin C | 240 mg | 300 |
Naturprodukte unterliegen natürlichen Schwankungen.
*RM = Referenzmenge gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011
Aufbewahrung: Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufzubewahren. Bitte kühl und dunkel lagern. Nach dem Öffnen im Kühlschrank lagern und innerhalb von 4 Wochen aufbrauchen.
Besondere Hinweise: Überschreiten Sie nicht die empfohlene Tagesdosis. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen. Achten Sie auf eine gesunde Lebensweise.
Zum Ernährungsnutzen der Nahrungsergänzungsmittel fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, da seit dem 14.12.2012 aufgrund einer neuen Verordnung der EU-Behörde EFSA (Nr. 432/2012, Stichwort: Health Claims) keine Nutzenaussagen von Pflanzen und nährstoffähnlichen Lebensmittelinhaltsstoffen mehr gemacht werden dürfen.