Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 1 | 11,45 € * | 349,09 € * / 1 Kilogramm |
ab 2 | 10,95 € * | 333,84 € * / 1 Kilogramm |
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- Artikel-Nr.: 17580042
Inhalt: 60 Kapseln = 32,8 g
Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin C in einer Basis von Weißdornfruchtpulver und Knoblauch-Extrakt in Cellulose-Kapseln. VEGAN.
Verzehrempfehlung: 1 - 3 Kapseln täglich.
Zutaten: Weißdornfruchtpulver (32,91 %), Ascorbinsäure (Vitamin C) (18,28 %), Knoblauch-Extrakt (18,28 %), Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose (mit Farbstoff Chlorophyll), Trennmittel: Maisstärke, Magnesiumsalze von Speisefettsäuren und Siliciumdioxid.
Nährstoffe | 1 Kapsel | 3 Kapseln | % der RM* |
Weißdornfruchtpulver | 180 mg | 540 mg | - |
Knoblauchextrakt | 100 mg | 300 mg | - |
Vitamin C | 100 mg | 300 mg | 125 / 375 |
* RM = Referenzmenge gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011
Vitamin C trägt bei zu der normalen Funktion des Immunsystems während und nach intensiver körperlicher Betätigung (200 mg Vitamin C pro Tag). Weiterhin trägt es bei zu einer normalen Kollagenbildung für eine normale Funktion der Blutgefäße, der Knochen und Knorpelfunktion, eine normale Funktion des Zahnfleisches, der Zähne und der Haut. Ein zusätzlicher Beitrag wird zu einem normalen Energiestoffwechsel, einer normalen Funktion des Nervensystems und der Psyche und des Immunsystems gewährleistet. Die Zellen erhalten Unterstützung zum Schutz vor oxidativem Stress und Müdigkeit und Ermüdung können verringert werden. Zudem erhöht Vitamin C die Eisenaufnahme.
Aufbewahrung: Bitte lagern Sie das Produkt trocken, lichtgeschützt und nicht über 25°C sowie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern.
Besondere Hinweise: Überschreiten Sie nicht die empfohlene Tagesdosis. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen. Achten Sie auf eine gesunde Lebensweise.
Zum Ernährungsnutzen der Nahrungsergänzungsmittel fragen Sie bitte Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke, da seit dem 14.12.2012 aufgrund einer neuen Verordnung der EU-Behörde EFSA (Nr. 432/2012, Stichwort: Health Claims) keine Nutzenaussagen von Pflanzen und nährstoffähnlichen Lebensmittelinhaltsstoffen mehr gemacht werden dürfen.