Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 1 | 18,95 € * | 344,55 € * / 1 Kilogramm |
ab 2 | 16,95 € * | 308,18 € * / 1 Kilogramm |
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- Artikel-Nr.: 02923223
Inhalt: 90 Kapseln = 55 g
Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen in einer Matrix von Rotkleeextrakt.
Rotklee, ein fast vergessenes Wildkraut, auch als Wiesenklee bezeichnet, ist sehr reich an Phytoöstrogenen aus der Gruppe der Isoflavone.
Verzehrempfehlung: 1 bis 3 Kapseln täglich.
Zutaten: Rotklee-Extrakt (74,33 %), Überzugsmittel: Hydroxypropylmethylcellulose, Füllstoff: Maisstärke, Pantothenat (Vitamin B5) (1,14 %), Pyridoxin (Vitamin B6) (0,24 %), Biotin (Vitamin B7), Cyanocobalamin (Vitamin B12)
Nährstoffe | 1 Kapsel | 3 Kapseln | % der RM* |
40 mg Isoflavone aus 450 g Rotklee | 40 mg | 120 mg | - |
Pantothenat | 6 mg | 18 mg | 100/300 |
Vitamin B6 | 1,2 mg | 3,6 mg | 86/258 |
Biotin | 50 μg | 150 μg | 100/300 |
Vitamin B12 | 3 μg | 9 μg | 120/360 |
*RM = Referenzmenge gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011
Die Vitamine B6, B12 und Niacin tragen u.a. zum normalen Energiestoffwechsel und einer normalen Funktion des Nerven- und Immunsystems, einer normalen psychischen Funktion bei und können zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung einen Beitrag leisten, zudem sind sie an der normalen Bildung roter Blutkörperchen beteiligt.
Biotin leistet zudem noch einen Beitrag zur Erhaltung normaler Haare, Haut und Schleimhäute.
Pantothensäure (Vitamin B5) trägt bei zu einer normalen Synthese und zu einem normalen Stoffwechsel von Steroidhormonen, Vitamin D und einigen Neurotransmittern.
Aufbewahrung: Bitte lagern Sie das Produkt trocken, lichtgeschützt und nicht über 25°C sowie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern.
Besondere Hinweise: Überschreiten Sie nicht die empfohlene Tagesdosis. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen. Achten Sie auf eine gesunde Lebensweise.
Zum Ernährungsnutzen der Nahrungsergänzungsmittel fragen Sie bitte Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke, da seit dem 14.12.2012 aufgrund einer neuen Verordnung der EU-Behörde EFSA (Nr. 432/2012, Stichwort: Health Claims) keine Nutzenaussagen von Pflanzen und nährstoffähnlichen Lebensmittelinhaltsstoffen mehr gemacht werden dürfen.