Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 1 | 10,45 € * | 287,88 € * / 1 Kilogramm |
ab 2 | 9,95 € * | 274,10 € * / 1 Kilogramm |
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- Artikel-Nr.: 06862180
Inhalt: 90 Kapseln = 36,3 g = 30 - 90 Tagesrationen
Nahrungsergänzungsmittel mit Zink und Vitaminen in Cellulose-Kapseln. VEGAN.
Verzehrempfehlung: 1 bis 3 Kapseln täglich.
Zutaten: Füllmittel: Maisstärke, Kapsel: Cellulose (mit Farbstoff Chlorophyll), Zinkgluconat (10,65 %), Pantothensäure (Vitamin B5) (5,72 %), Biotin (Vitamin B7) (0,04 %).
Nährstoffe | 1 Kapsel | 3 Kapseln | % der RM* |
Pantothensäure | 20 mg | 60 mg | 333/1000 |
Zink | 5 mg | 15 mg | 50/150 |
Biotin | 150 μg | 450 μg | 300/900 |
*RM = Referenzmenge gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011
Pantothensäure (Vitamin B5) trägt bei zu einer normalen Synthese und zu einem normalen Stoffwechsel von Steroidhormonen, Vitamin D und einigen Neurotransmittern.
Biotin (Vitamin B7) trägt bei zu einem normalen Energiestoffwechsel.
Zink trägt unter anderem bei zu einem normalen Säure-Basen- und Kohlenhydrat-Stoffwechsel, einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen, Fettsäuren und Vitamin A und einer normalen Funktion des Immunsystems. Einen weiteren Betrag leistet es zur Erhaltung normaler Knochen, Haare, Haut, Nägel und der normalen Sehkraft. Zudem trägt es bei zur Erhaltung eines normalen Testosteronspiegels im Blut, einer normalen Fruchtbarkeit und Reproduktion. Zink hat zudem eine Funktion bei der Zellteilung und dem Schutz der Zellen vor oxidativem Stress und einer normalen Eiweißsynthese.
Aufbewahrung: Bitte lagern Sie das Produkt trocken, lichtgeschützt und nicht über 25°C sowie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern.
Besondere Hinweise: Überschreiten Sie nicht die empfohlene Tagesdosis. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen. Achten Sie auf eine gesunde Lebensweise.
Zum Ernährungsnutzen der Nahrungsergänzungsmittel fragen Sie bitte Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke, da seit dem 14.12.2012 aufgrund einer neuen Verordnung der EU-Behörde EFSA (Nr. 432/2012, Stichwort: Health Claims) keine Nutzenaussagen von Pflanzen und nährstoffähnlichen Lebensmittelinhaltsstoffen mehr gemacht werden dürfen.