Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 1 | 9,95 € * | 195,10 € * / 1 Kilogramm |
ab 2 | 9,45 € * | 185,29 € * / 1 Kilogramm |
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- Artikel-Nr.: 12413954
Inhalt: 150 Kapseln = 51 g
Nahrungsergänzungsmittel als Beitrag zur normalen Blutbildung
Verzehrempfehlung: 1 Kapsel täglich mit etwas Flüssigkeit einnehmen.
Eine Kapsel enthält: Eisen 5 mg, Niacin 9 mg NE, Folsäure 200 μg, Biotin 150 μg, Vitamin B12 1 μg.
Zutaten: Sonnenblumenöl; Kapsel: Gelatine; Eisengluconat; pflanzliche Fette (Kokos, Palmkern); Feuchthaltemittel: Glycerin; Stabilisator: Bienenwachs weiß und gelb; Nicotinamid; Butterreinfett; Pteroylmonoglutaminsäure; D-Biotin; Cyanocobalamin; Feuchthaltemittel: Sorbit; Stabilisator: Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren; Farbstoff: Eisenoxide und Eisenhydroxide.
Nährstoffe | 1 Kapsel | % der RM* |
Eisen | 5 mg | 36 |
Niacin | 9 mg NE | 56 |
Folsäure | 200 μg | 100 |
Biotin | 150 μg | 300 |
Vitamin B12 | 1 μg | 40 |
* RM = Referenzmenge gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011
Die B-Vitamine (Niacin, Folsäure, Biotin, B12) tragen u.a. zum normalen Energiestoffwechsel und einer normalen Funktion des Nerven- und Immunsystems, einer normalen psychischen Funktion bei und können zur Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung einen Beitrag leisten.
Eisen trägt bei zu einem normalen Energiestoffwechsel und Sauerstofftransport im Körper, zu einer Verringerung von Müdigkeit und Ermüdung und leistet einen Beitrag zu normaler kognitiver Funktion. Zudem wird zu einer normalen Funktion des Immunsystems und einer normalen Bildung von roten Blutkörperchen und Hämoglobin beigetragen. Ferner hat Eisen eine Funktion bei der Zellteilung.
Aufbewahrung: Bitte lagern Sie das Produkt trocken, lichtgeschützt und nicht über 25°C sowie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern.
Besondere Hinweise: Überschreiten Sie nicht die empfohlene Tagesdosis. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen. Achten Sie auf eine gesunde Lebensweise.
Zum Ernährungsnutzen der Nahrungsergänzungsmittel fragen Sie bitte Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke, da seit dem 14.12.2012 aufgrund einer neuen Verordnung der EU-Behörde EFSA (Nr. 432/2012, Stichwort: Health Claims) keine Nutzenaussagen von Pflanzen und nährstoffähnlichen Lebensmittelinhaltsstoffen mehr gemacht werden dürfen.