Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 1 | 11,85 € * | 164,58 € * / 1 Kilogramm |
ab 2 | 11,35 € * | 157,64 € * / 1 Kilogramm |
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- Artikel-Nr.: 17399905
Inhalt: 60 Tabletten = 72 g
Nahrungsergänzungsmittel mit Zink in einer Basis von Lysin.
Tablettenhöhe ca 8,3 mm.
Verzehrempfehlung: 1 Tablette täglich. Bei Schluckschwierigkeiten aufgrund der Größe kann die Tablette zerteilt, zerkaut oder gemörsert und mit reichlich Flüssigkeit genommen werden.
Zutaten: L-Lysin Hydrochlorid (83,33 %), Füllstoff: Mikrokristalline Cellulose (MCC), Zinkgluconat (2,88 %), Trennmittel: Magnesiumsalze von Speisefettsäuren
Nährstoffe | 1 Tablette | % der RM* |
L-Lysin | 800 mg | - |
Zink | 5 mg | 50 |
*RM = Referenzmenge gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011
Lysin ist eine essentielle Aminosäure. Aminosäuren sind Bausteine der Proteine und nehmen an wichtigen Stoffwechselprozessen teil. Lysin muss mit der Nahrung aufgenommen werden, da der Körper es nicht selbst produzieren kann.
Zink trägt unter anderem bei zu einem normalen Säure-Basen- und Kohlenhydrat-Stoffwechsel, einem normalen Stoffwechsel von Makronährstoffen, Fettsäuren und Vitamin A und einer normalen Funktion des Immunsystems. Einen weiteren Betrag leistet es zur Erhaltung normaler Knochen, Haare, Haut, Nägel und der normalen Sehkraft. Zudem trägt es bei zur Erhaltung eines normalen Testosteronspiegels im Blut, einer normalen Fruchtbarkeit und Reproduktion. Zink hat zudem eine Funktion bei der Zellteilung und dem Schutz der Zellen vor oxidativem Stress und einer normalen Eiweißsynthese.
Aufbewahrung: Bitte lagern Sie das Produkt trocken, lichtgeschützt und nicht über 25°C sowie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern.
Besondere Hinweise: Überschreiten Sie nicht die empfohlene Tagesdosis. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen. Achten Sie auf eine gesunde Lebensweise.
Zum Ernährungsnutzen der Lebensmittel fragen Sie bitte Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke, da seit dem 14.12.2012 aufgrund einer neuen Verordnung der EU-Behörde EFSA (Nr. 432/2012, Stichwort: Health Claims) keine Nutzenaussagen von Pflanzen und nährstoffähnlichen Lebensmittelinhaltsstoffen mehr gemacht werden dürfen.