Menge | Stückpreis | Grundpreis |
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bis 1 | 26,95 € * | 898,33 € * / 1 Kilogramm |
ab 2 | 25,45 € * | 848,33 € * / 1 Kilogramm |
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- Artikel-Nr.: 10385716
Inhalt: 60 Kapseln à 400 mg = 30 g
Nahrungsergänzungsmittel mit reinem Colostrumpulver
2 Kapseln enthalten 800 mg, 3 Kapseln 1200 mg Colostrumpulver
Verzehrempfehlung: 2-3 Kapseln täglich (nicht mit warmen Getränken verzehren).
Zutaten: Kapselinhalt: Kuh-Colostrum (Erstmilch) aus kontrolliert biologischer Tierhaltung, entfettet, gefriergetrocknet, sterilfiltriert. Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose.
Unsere Colostrum Kapseln sind ausschließlich aus der ersten und zweiten Melkung nach dem Kalben (bis 12 Stunden nach der Geburt).
Unser Produkt stammt aus BIO-Tierhaltung in Deutschland und in Österreich.
Der IgG Gehalt liegt bei ca. 25% ohne künstliche Aufkonzentration des Colostrums zur Maximierung des Immunglobulingehaltes.
Der Lactosegehalt liegt unter 10%.
Hergestellt mit modernsten und schonenden Verfahrenstechniken.
Die strenge BIO-Verordnung der Europäischen Union stellt sicher, dass unser BIO Colostrum frei von Hemmstoffen (Antibiotika) und Hormonrückständen sowie schädlichen Stoffwechselprodukten und BSE ist. Und natürlich vollständig gentechnikfrei.
Nährwerte | je 2 Kapseln | je 3 Kapseln |
Energie | 16,13 kJ / 3,9 kcal | 24,2 kJ / 5,8 kcal |
Fett | < 0,1 g | < 0,1 g |
- davon gesättigte Fettsäuren | < 0,1 g | < 0,1 g |
Kohlenhydrate | 0,37 g | 0,56 g |
- davon Zucker | 0,10 g | 0,15 g |
Eiweiß | 0,57 g | 0,86 g |
Salz | < 0,1 g | < 0,1 g |
Aufbewahrung: Bitte lagern Sie das Produkt trocken, lichtgeschützt und nicht über 25°C sowie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern.
Besondere Hinweise: Überschreiten Sie nicht die empfohlene Tagesdosis. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung dienen. Achten Sie auf eine gesunde Lebensweise.
Zum Ernährungsnutzen der Nahrungsergänzungsmittel fragen Sie bitte Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke, da seit dem 14.12.2012 aufgrund einer neuen Verordnung der EU-Behörde EFSA (Nr. 432/2012, Stichwort: Health Claims) keine Nutzenaussagen von Pflanzen und nährstoffähnlichen Lebensmittelinhaltsstoffen mehr gemacht werden dürfen.